AVE Soka
In zwei Beschlüssen hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 25.01.2017 entschieden, dass die Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) des VTV Bau aus den Jahren 2012 und 2013 unwirksam sind. Die Richter des BAG stellten fest, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sich zwar mit den AVE befasst habe, die nach damaligem Rechtsstand erforderliche 50-Prozent-Quote jedoch nicht erreicht worden sei. Wie auch bei den AVE 2008, 2010 und 2014 hat das Ministerium fehlerhaft geprüft. Zudem war die Ministerialbefassung bei den beiden AVE im Jahr 2013 nicht ausreichend.
Dies hat zur Folge, dass Unternehmen, die weder Mitglied in dem Verband HDB, noch im ZDB waren, durch die Tarifverträge nicht gebunden wurden, somit keine SOKA-Pflicht begründen konnten.
Bauunternehmer können daher nach derzeitiger Rechtslage Rückgewähr geleisteter SOKA-Beiträge verlangen.