INSOLVENZRECHT/
ZWANGSVERWALTUNGSRECHT
„Die Krise ist eine einmalige Gelegenheit, Dinge zu verändern.“
(Mohammad Yunus)
Auf dem Gebiet des Insolvenzrechts und der Zwangsverwaltung hat RECHTSANWALT peter thortz seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft umfangreiche Kenntnisse gesammelt. Er berät und vertritt Insolvenz- und Zwangsverwalter sowie Verfahrensbeteiligte in allen Stadien des Insolvenz- und Zwangsverwaltungsverfahrens sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
RECHTSANWALT peter thortz vertritt
- Insolvenzverwalter bei der Durchsetzung von Insolvenzanfechtungsansprüchen sowie
- Insolvenzanfechtungsgegner bei der Abwehr von erhobenen Ansprüchen,
- Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter außergerichtlich und gerichtlich in Streitfällen über die Abwehr behaupteter Haftungsansprüche.
RECHTSANWALT peter thortz berät und vertritt
- Beteiligte in Fragen der Realisierbarkeit ihrer Forderungen in Insolvenz-, Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerungsverfahren,
- bei der Vermeidung von Anfechtungs- und sonstigen wirtschaftlichen Risiken in Insolvenz-, Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerungsverfahren und
- bei der Abwehr von Ansprüchen der Zwangs- und Insolvenzverwalter.